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AGB Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Liefer- und Zahlungsbedingungen

§ 1 Einbeziehung allgemeiner Geschäftsbedingungen​

Es gelten in der Vertragsbeziehung zwischen der imcopex GmbH (im Folgenden „IMCOPEX“) und dem Kunden ausschließlich die hier verwendeten allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen aktuellen Fassung. Entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung an den Kunden vorbehaltlos ausführen.

§ 2 Vertragspartner

2.1 – Wir richten das Angebot von Waren und Dienstleistungen (Produkten) ausschließlich an Unternehmer (Kunden) im Sinne des § 14 BGB, als auch Freiberufler, Körperschaften des öffentlichen Rechts sowie Vereine.

2.2 – Sollten wir nach dem Zustandekommen des Vertrages Kenntnis davon erlangen, dass der Kunde kein Unternehmer im Sinne des § 2.1 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist, können wir binnen einer angemessenen Frist den Rücktritt vom Vertrag erklären.

§ 3 Vertragsschluss

3.1 – Der Vertrag zwischen uns und dem Kunden kommt durch die mit dem Angebot des Kunden übereinstimmende Annahme durch uns nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen zustande.

3.2 – Gemäß § 312 g Abs. 5 Satz 2 BGB finden § 312 g Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 BGB keine Anwendung (§ 312 g BGB in der ab 04.08.2011 geltenden Fassung).

3.3 – Die durch uns im Webshop angebotenen Produkte und Leistungen stellen eine Aufforderung von IMCOPEX an den Kunden zur Abgabe eines Angebotes auf Abschluss eines Kaufvertrages dar.

3.4 – Die Bestellung des Kunden ist das Angebot an uns zum Abschluss eines Kaufvertrages zu den in der Bestellung genannten Bedingungen.

3.5 – Die Bestätigung des Eingangs der Bestellung durch uns stellt keine Annahme des Angebotes dar.

3.6 – Der Vertrag kommt durch die ausdrückliche Annahmeerklärung durch uns gegenüber dem Kunden zustande. In Ermangelung einer solchen durch die Aussonderung der Ware zur Auslieferung an die Transportperson, spätestens jedoch durch die Übergabe der Ware an die Transportperson.

§ 4 Angaben und Informationen

4.1 – Die Darstellung der von uns angebotenen Produkte, die Angaben insbesondere in Prospekten, Katalogen, Anzeigen, sonstigen Werbedokumenten und im Internet etc. sowie Abbildungen, Farben, Warenmuster, Beschreibungen in Angeboten, Musterbüchern, Preislisten und sonstige Unterlagen sind unverbindlich und stellen keine Eigenschaftsbeschreibung der jeweiligen Ware dar.

4.2 – Von uns angegebene Lieferzeiten sind annähernd und unverbindlich. Für die Folgen einer verspäteten Lieferung können Ansprüche gegenüber uns nicht geltend gemacht werden. Wir sind zu Teillieferungen berechtigt, wenn dies dem Kunden unter Berücksichtigung unserer Interessen zumutbar und nicht nach der Natur des Auftrages ausgeschlossen ist. Lieferungen erfolgen grundsätzlich auf Gefahr des Kunden, auch bei frachtfreien Sendungen.

4.3 – Preisangaben verstehen sich jeweils netto zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer, es sei denn, der angegebene Preis ist ausdrücklich als Bruttopreis kenntlich gemacht.

4.4 – Im Falle einer offensichtlich fehlerhaften Preisauszeichnung der angebotenen Ware, sind wir ungeachtet eines eventuell bestehenden gesetzlichen Anfechtungsrechtes berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Dieser Rücktritt ist unverzüglich nach Kenntnis von diesem Rücktrittsgrund durch uns zu erklären.

§ 5 Rückgaberecht

5.1 – Eine Rückgabe (Rücknahme oder Umtausch), auf die kein gesetzlicher und/oder kein vereinbarter Rechtsanspruch besteht, ist ausgeschlossen. Soweit bei den einzelnen Artikeln Rückgaberechte bzw. deren Rechtsfolgen ausgewiesen werden, gehen diese den Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor.

5.2 – Im Falle einer Rückgabe hat der Kunde die für die Lieferung bereits tatsächlich angefallenen bzw. tatsächlich noch anfallenden Versandkosten zu tragen. Die Kosten der Rücksendung, wie z. B. Versandkosten und Bearbeitungsgebühren trägt der Kunde, soweit die Rückgabe nicht wegen eines Rücktrittsrechts erfolgt. Die Gefahr des Untergangs und der Verschlechterung der vom Kunden zurückgesandten Ware, trägt der Kunde bis er die Ware an uns übergeben hat. Die Ware gilt als an uns übergeben, wenn sie in deren Lager angekommen ist.

5.3 – Die Annahme der rückgesandten Ware durch uns führt nicht zu einer Akzeptanz des Rückgabeverlangens des Kunden.

§ 6 Vorbehalt der Lieferbarkeit

6.1 – Sollten wir nach Abschluss eines Kaufvertrages mit dem Kunden eine unverbindliche Lieferzeit nicht einhalten können, werden wir den Kunden hiervon umgehend in Kenntnis setzen. Kann auch eine erneute unverbindliche Angabe der voraussichtlichen Lieferzeit nicht eingehalten werden, informieren wir den Kunden erneut unverzüglich.

6.2 – Erweist sich für uns nach Vertragsschluss die vom Kunden bestellte Ware als nicht verfügbar, informieren wir den Kunden hierüber unverzüglich. Beruht die Nichtverfügbarkeit auf von uns nicht zu vertretenden Umständen, können wir innerhalb angemessener Zeit nach Kenntnis der Nichtverfügbarkeit von dem Vertrag zurücktreten. Bereits getätigte Gegenleistungen sind von uns im Falle eines Rücktritts unverzüglich zu erstatten.

§ 7 Liefer- und Zahlungsbedingungen

7.1 – Die Waren werden in den jeweils angegebenen Verpackungseinheiten geliefert. Technische Änderungen und Änderungen der Form, Farbe und Gewichtseinheit der Verpackungseinheit bleiben im Rahmen des Zumutbaren innerhalb handelsüblicher Grenzen vorbehalten.

7.2 – Infolge durch uns oder durch den Lieferanten nicht oder nicht hinreichend beeinflussbarer Faktoren (sogenannte höhere Gewalt wie wetterbedingte Einflüsse) kann es im Einzelfall zu längeren Lieferzeiträumen kommen. Sobald wir erfahren, dass sich in einem solchen Fall die Lieferung voraussichtlich verzögern wird, werden wir den Kunden hierüber informieren.

7.3 – Teillieferungen sind zulässig.

7.4 – Der Lieferschein wird mit der Ware aufgegeben. Die Rechnungsstellung erfolgt gesondert per Post oder in elektronischer Form.

7.5 – Die für die Versendung der Ware anfallenden Kosten sind vom Kunden vorbehaltlich evtl. Frachtfreigrenzen zu tragen. Wir weisen vorsorglich darauf hin, dass für die Anlieferung auf Inseln der Nord- oder Ostsee einige Lieferanten bzw. Spediteure einen Inselzuschlag erheben. Der Kunde hat sich bei Anlieferung auf eine Insel und / oder wenn bei der Anlieferung an die Lieferanschrift zwischen der tatsächlichen Abladestelle und dem tatsächlichen Aufstellungsort der Ware ein Hindernis besteht, zwecks Abstimmung von Anlieferung und anfallenden Kosten im Einzelfall mit uns in Verbindung zu setzen. Beispiele sind eine Spalte, ein Höhenunterschied und insbesondere Stufen. Unterlässt der Kunde dies vor Bestellung, behalten wir uns die nachträgliche Berechnung der dadurch angefallenen Mehrkosten vor.

7.6 – Wir bieten grundsätzlich verschiedene Zahlungsmethoden an. Die Annahme der vom Kunden gewählten Zahlungsmethode steht unter dem Vorbehalt einer Bonitätsprüfung des Kunden. Wir sind berechtigt vor der Lieferung die Bonität des Kunden zu überprüfen und hierzu auf Auskunfteien, wie z.B. Creditreform oder Schufa, oder andere Auskunfteien in Deutschland oder in dem Staat, in dem der Kunde seinen Sitz hat, zurückzugreifen. Führt die Bonitätsprüfung zu keinem genügenden Ergebnis, sind wir berechtigt, die Lieferung an den Kunden nur gegen Vorkasse zu tätigen. Wir werden den Kunden unverzüglich hierüber unterrichten. Bei Lieferung gegen Vorkasse ist eine Wechselakzeptanz ausgeschlossen.

7.7 – Zahlungsforderungen sind sofort nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig, es sei denn, die Parteien haben im Einzelfall schriftlich etwas anderes vereinbart. Bei Zahlung des Kunden aus einem anderen Land als Deutschland, hat er sämtliche Kosten zu tragen, die für die Transferierung des vollständigen Betrages der Zahlungsforderung auf unser Konto entstehen. Ebenso gehen Kosten, die uns wegen unberechtigten Nichtausgleichs von Zahlungsforderungen und/oder der Insolvenz seitens des Kunden entstehen, zu dessen Lasten.

§ 8 Verzug

8.1 – Im Falle des Zahlungsverzuges sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von neun Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu verlangen. Die Geltendmachung darüber hinaus gehender Schäden bleibt im Falle ihrer Berechtigung unberührt.

8.2 – Wir sind berechtigt, Kaufleuten gemäß § 353 HGB Fälligkeitszinsen vom Tag der Fälligkeit in Rechnung zu stellen.

§ 9 Eigentumsvorbehalt

9.1 – Bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen, die uns aus der gesamten Geschäftsverbindung mit dem Kunden zustehen, behalten wir uns das Eigentum an der gelieferten Ware vor.

9.2 – Der Kunde ist nicht berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren zu verpfänden, zur Sicherheit zu übereignen oder Dritten andere Sicherungsrechte hieran einzuräumen. Erwirbt ein Dritter gleichwohl Rechte an der Ware, so tritt der Kunde schon jetzt sämtliche ihm hierdurch entstehenden Rechte an uns ab. Wir nehmen diese Abtretung an. Der Kunde ist verpflichtet, uns unverzüglich zu benachrichtigen, falls hinsichtlich der Ware eine Pfändung, eine Beschlagnahme oder eine sonstige Verfügung seitens eines Dritten erfolgt ist.

9.3 – Das vorbehaltene Eigentum werden wir freigegeben, sobald und soweit dessen realisierbarer Wert die Forderung gegen den Kunden nachhaltig um mehr als 20 % übersteigt.

9.4 – Bei laufender Rechnung dienen die Sicherheiten zur Sicherung der Saldenforderung.

§ 10 Leistungsort- und Gefahrübergang

Leistungsort für unsere Lieferverpflichtung ist der Ort des Versandlagers der bestellten Produkte. Der Versand erfolgt auf Gefahr des Kunden. Die Gefahr geht mit der Übergabe an den Spediteur bzw. Frachtführer, etc., spätestens jedoch beim Verlassen des Versandlagers, auf den Kunden über. Versand, Auswahl der Transportmittel und des Transportweges sowie zweckentsprechende Verpackung werden von uns mit der gebotenen Sorgfalt vorgenommen, eine Haftung entsteht jedoch nur bei grob fahrlässiger Verletzung dieser Verpflichtung. Alle Versandkosten gehen zu Lasten des Kunden, soweit nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart. Wir sind berechtigt, aber nicht verpflichtet, Lieferungen im Namen und für Rechnung des Kunden zu versichern. Die Lieferung erfolgt an die sich aus der Auftragserteilung ergebende Adresse des Kunden, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist.

§ 11 Aufrechnung und Zurückbehaltung

Der Kunde kann gegenüber unseren Forderungen nur mit rechtskräftig festgestellten oder von uns anerkannten bzw. nicht bestrittenen Gegenforderungen aufrechnen. Die Abtretung von Ansprüchen des Kunden gegen uns ist ausgeschlossen.

§ 12 Rügepflicht und Gewährleistung

12.1 – Ist der Kunde Kaufmann, hat er die Ware unverzüglich nach Ablieferung innerhalb des ordnungsgemäßen Geschäftsganges zu untersuchen und etwaige Mängel, Falschlieferungen und Unvollständigkeiten spätestens innerhalb von zwei Tagen nach Erhalt der Ware schriftlich anzuzeigen. Andernfalls gilt die Ware als genehmigt, es sei denn, der Mangel war bei der Untersuchung nicht erkennbar. Zeigt sich später ein solcher Mangel, muss dieser unverzüglich nach Entdeckung, spätestens nach einer Woche, geltend gemacht werden. Andernfalls gilt die Ware auch in Ansehung dieses Mangels als genehmigt. Sichtbare Mengendifferenzen sind sofort bei Warenübergabe zu rügen, und zwar jeweils schriftlich uns und dem Transporteur gegenüber. Die Geltung des § 377 HGB bleibt unberührt.

12.2 – Soweit ein Mangel der Kaufsache vorliegt, ist der Kunde nach seiner Wahl zur Nacherfüllung in Form einer Mangelbeseitigung oder zur Lieferung einer neuen mangelfreien Sache berechtigt. Im Fall der Mangelbeseitigung oder der Ersatzlieferung sind wir verpflichtet, alle zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Kaufsache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde.

12.3 – Soweit der Kunde im Rahmen der Nacherfüllung Aufwendungen entsprechend der Art der Kaufsache und ihrem jeweiligen Vertragszweck für Aus- und Einbau sowie für das Anbringen der Kaufsache an eine andere Sache hatte, sind wir verpflichtet, die insoweit erforderlichen Aufwendungen dem Kunden zu erstatten. Dies gilt jedoch nur dann, wenn der Mangel zu diesem Zeitpunkt noch nicht offenkundig war oder infolge grober Fahrlässigkeit des Kunden nicht entdeckt wurde.

12.4 – Schlägt die Nacherfüllung fehl, so ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, Rücktritt oder Minderung zu verlangen.

12.5 – Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Kunde Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit uns keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

12.6 – Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzen; auch in diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

12.7 – Soweit dem Kunden im Übrigen wegen einer fahrlässigen Pflichtverletzung ein Anspruch auf Ersatz des Schadens statt der Leistung zusteht, ist unsere Haftung auf Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.

12.8 – Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt; dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

12.9 – Soweit nicht vorstehend etwas Abweichendes geregelt, ist die Haftung ausgeschlossen.

12.10 – Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 12 Monate, gerechnet ab Gefahrenübergang.

12.11 – Die gesetzliche Regel betreffend die Verjährungsfrist im Fall eines Lieferregresses nach § 445b BGB bleibt unberührt.

12.12 – Eine Rücksendung und Annahme der Ware durch IMCOPEX führt nicht zur automatischen Anerkennung eines Gewährleistungsanspruches.

§ 13 Haftung

13.1 – Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in § 12 vorgesehen, ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 BGB.

13.2 – Die Begrenzung nach Abs. (1) gilt auch, soweit der Kunde anstelle eines Anspruchs auf Ersatz des Schadens statt der Leistung Ersatz nutzloser Aufwendungen verlangt.

13.3 – Soweit die Schadensersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

§ 14 Export

14.1 – Die Vertragserfüllung durch uns steht unter dem Vorbehalt, dass der Erfüllung keine Hindernisse aufgrund von nationalen oder internationalen Vorschriften des Außenwirtschaftsrechts sowie keine Embargos und/oder sonstige Sanktionen entgegenstehen.

14.2 – Der Kunde hat bei Weitergabe der von uns gelieferten Waren an Dritte im In- und Ausland die jeweils anwendbaren Vorschriften des nationalen und internationalen (Re-) Exportkontrollrechts einzuhalten. In jedem Fall hat er dabei die (Re-) Exportkontrollvorschriften der Bundesrepublik Deutschland und der Europäischen Union zu beachten.

14.3 – Der Kunde stellt uns von allen Ansprüchen, die gegen uns von Behörden oder sonstigen Dritten wegen der Nichtbeachtung vorstehender exportkontrollrechtlicher Verpflichtungen durch den Kunden geltend gemacht werden, in vollem Umfang frei und ist zum Ersatz aller uns in diesem Zusammenhang entstehenden Schäden und Aufwendungen verpflichtet, es sei denn, der Kunde hat die Pflichtverletzung nicht zu vertreten. Eine Umkehr der Beweislast ist hiermit nicht verbunden.

§ 15 Rechtswahl & Gerichtsstand

15.1 – Es findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechtes Anwendung.

15.2 – Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus der Vertragsbeziehung sowie über deren Zustandekommen und Wirksamkeit ist Hamburg, wenn der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

15.3 – IMCOPEX ist ungeachtet vorstehender Regelung berechtigt, an jedem gesetzlich zulässigen allgemeinen Gerichtsstand zu klagen.

§ 16 Salvatorische Klausel

16.1 – Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder nichtigen Vorschrift tritt die gesetzliche Regelung, es sei denn, die Parteien vereinbaren in rechtlich wirksamer Weise individuell etwas anderes.

16.2 – Entsprechendes gilt für eine Regelungslücke, d. h. stellt sich nach Vertragsschluss heraus, dass hinsichtlich eines Umstandes eine Regelungslücke besteht, den die Parteien mit einer Regelung bedacht hätten, hätten sie dies vor Vertragsschluss gesehen, gilt insofern die gesetzliche Regelung, es sei denn, die Parteien vereinbaren in rechtlich wirksamer Weise individuell etwas anderes.

Stand Juli 2024